AGB
Allgemeine Geschäftsbedingungen
der Zerres & Co. GmbH
für den Gourmet-Bereich
§ 1 Geltungsbereich
(1) Diese Geschäftsbedingungen gelten für alle von uns im Gourmet-Bereich erbrachten Lieferungen und sonstigen Leistungen einschließlich der Bestellungen über unseren Online-Shop.
(2) Unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten ausschließlich. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Käufers werden von uns nicht anerkannt, auch wenn wir der Geltung nicht ausdrücklich widersprechen und/oder wenn wir in Kenntnis der Geschäftsbedingungen des Käufers die Leistung vorbehaltlos ausführen. Sie werden nur dann und insoweit ausnahmsweise Vertragsbestandteil, als wir ihrer Geltung ausdrücklich in Textform zugestimmt haben.
(3) Diese Geschäftsbedingungen gelten auch für alle zukünftigen Geschäfte mit dem Käufer, auch wenn wir nicht nochmals auf die Geltung der Geschäftsbedingungen hinweisen.
(4) Unsere Geschäftsbedingungen gelten nur gegenüber Unternehmern im Sinne des § 14 BGB.
(5) Vertraglich verbindliche individuelle Absprachen sind zu Beweiszwecken in Textform zu treffen oder in Textform zu bestätigen. Für den Abschluss und den Inhalt derartiger Vereinbarungen ist, vorbehaltlich des Gegenbeweises, der Vertrag bzw. unsere Bestätigung in Textform maßgebend.
(6) Ergänzend zu diesen AGB gelten auch ohne diesbezüglichen Hinweis die gesetzlichen Vorschriften, soweit sie in diesen Geschäftsbedingungen nicht unmittelbar abgeändert oder ausdrücklich ausgeschlossen werden.
§ 2 Angebote, Vertragsschluss, Unterlagen, Liefergebiet
(1) Angaben in unserem Online-Shop und in Katalogen, Kostenvoranschläge, Preis- und Lieferinformationen stellen keine rechtsverbindlichen Angebote dar, sondern sind als Aufforderung an den Käufer zur Abgabe eines Angebots zu verstehen. Bestellungen des Käufers sind verbindliche Angebote an uns, an die der Käufer im Zweifel 14 Tage gebunden ist. Der Vertrag kommt erst zustande, wenn wir die Bestellung des Käufers bestätigen (Auftragsbestätigung), den Versand der Ware ankündigen (Versandbestätigung) oder die Ware liefern. Die bei Bestellungen über unseren Online-Shop automatisch generierte Zugangsbestätigung, die der Kunde nach seiner Bestellung erhält, stellt keine Vertragsannahme dar. Geben wir ausnahmsweise ein rechtsverbindliches Angebot im Sinne von § 145 BGB ab, ist dieses Angebot freibleibend, d. h. wir sind bis zur Annahme durch den Käufer jederzeit zum Widerruf des Angebots berechtigt, sofern in dem Angebot nicht ausdrücklich etwas anderes bestimmt ist.
(2) Kostenvoranschläge, Skizzen, Zeichnungen, Abbildungen, Leistungsbeschreibungen und sonstige Unterlagen, die nicht zum Lieferumfang gehören, verbleiben in unserem Eigentum und wir behalten uns sämtliche Urheberrechte daran vor. Sie dürfen Dritten nicht zugänglich gemacht werden und sind nach Aufforderung unverzüglich zurückzugeben.
§ 3 Preise, Versandkosten
(1) Unsere Preise verstehen sich zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer in der jeweils geltenden Höhe sowie zuzüglich Versand.
(2) Die angegebenen Preise für unsere Lieferung basieren auf den zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses geltenden Umständen. Bei unvorhersehbaren, von uns nicht zu beeinflussenden erheblichen Kostensteigerungen nach Vertragsschluss, z. B. durch Preiserhöhungen unserer Lieferanten, Erhöhung von Steuern, Zölle- oder sonstigen öffentlichen Abgaben, Rohstoffpreiserhöhungen oder Währungsschwankungen, sind wir berechtigt, die Preiserhöhung an den Käufer weiterzugeben. Bei Preiserhöhungen von über 15 % des Nettopreises ist der Käufer berechtigt, vom Vertrag zurücktreten.
(3) Für Lieferungen innerhalb der Bundesrepublik Deutschland (vorbehaltlich der Ausnahmeregelung in Satz 5 für Lieferungen auf die deutschen Nord- und Ostseeinseln) gelten folgende Versandkosten: Ab einem Rechnungswert von EUR 400,00 (netto) liefern wir für den Käufer versandkostenfrei. Unterhalb eines Rechnungsbetrags von EUR 400,00 (netto) berechnen wir eine Versandpauschale von EUR 15,00. Unterhalb eines Rechnungsbetrags von EUR 100,00 (netto) berechnen wir eine Versandpauschale von EUR 7,50. Für Lieferungen auf die deutschen Nord- und Ostseeinseln mit Ausnahme von Rügen, Usedom und Fehmarn wird von unseren Transportdienstleistern ggf. ein Inselzuschlag berechnet, den wir dem Kunden zusätzlich in der tatsächlich anfallenden Höhe in Rechnung stellen. Zusätzliche Kosten für Sonderlieferungen auf Wunsch des Käufers, zum Beispiel Expresslieferungen, werden ebenfalls gesondert berechnet. Lieferungen ins Ausland sind unfrei. Die Kosten für Auslandslieferungen werden dem Käufer in der tatsächlich anfallenden Höhe zusätzlich zum Warenwert in Rechnung gestellt. Über die genaue Höhe der anfallenden Versandkosten informieren wir den Käufer gern auf Anfrage vorab.
§ 4 Zahlungsbedingungen
(1) Bei Neukunden liefern wir nur gegen Vorkasse. Bei Bestandskunden erfolgt die Zahlung grundsätzlich nach Wahl des Kunden per SEPA-Lastschrift oder – vorbehaltlich einer erfolgreichen Bonitätsprüfung – per Rechnung. Wir sind allerdings auch im Rahmen einer laufenden Geschäftsbeziehung jederzeit berechtigt, einen Vertrag nur gegen Vorkasse oder Anzahlung abzuschließen. Einen entsprechenden Vorbehalt erklären wir spätestens mit der Vertragsannahme. Bei Zahlung per SEPA-Lastschrift gewähren wir 2 % Skonto. Der Einzug erfolgt innerhalb von 10 Tagen ab Vertragsschluss. Rechnungen sind sofort zur Zahlung fällig. Soweit nicht ausdrücklich abweichend vereinbart, gerät der Käufer in Verzug, wenn der Rechnungsbetrag nicht innerhalb von 30 Tagen nach Zugang der Rechnung gezahlt wird. Maßgeblich ist der Eingang der Zahlung bei uns. Ein früherer Verzugseintritt nach Maßgabe der gesetzlichen Vorschriften, insbesondere durch Mahnung, bleibt unberührt.
(2) Wir sind berechtigt, Rechnungen in elektronischer Form zu stellen.
(3) Während des Zahlungsverzugs ist der Käufer verpflichtet, Verzugszinsen und Schadenspauschale gemäß den gesetzlichen Vorschriften als Mindestschaden zu ersetzen. Die Geltendmachung eines darüberhinausgehenden Schadens ist nicht ausgeschlossen. Gegenüber Kaufleuten bleibt unser Anspruch auf den kaufmännischen Fälligkeitszins (§ 353 HGB) unberührt.
(4) Werden nach Abschluss des Vertrags Umstände bekannt, welche die Kreditwürdigkeit des Käufers wesentlich zu mindern geeignet sind und durch die der Anspruch auf den Kaufpreis gefährdet wird (z. B. Zahlungseinstellung, Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens, Verzug mit Zahlungsverpflichtungen aus anderen Verträgen im Rahmen der Geschäftsbeziehung mit uns), so sind wir berechtigt, noch ausstehende Lieferungen und Leistungen nur gegen Vorauszahlung oder Sicherheitsleistungen auszuführen. Sondervereinbarungen (auch Sonderrabatte und Skontovereinbarungen) sind in diesem Fall hinfällig.
(5) Aufrechnungs- und Zurückbehaltungsrechte stehen dem Käufer nur dann zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder von uns anerkannt sind.
§ 5 Versand und Gefahrenübergang
(1) Die Gefahr geht mit der Übergabe der Ware (wobei der Beginn des Verladevorgangs maßgeblich ist) an den Spediteur, Frachtführer oder sonst zur Ausführung der Versendung bestimmten Dritten auf den Käufer über. Dies gilt auch, wenn wir die Kosten des Transports tragen und/oder den Transport selbst durchführen.
(2) Die Wahl des Versandweges und der Beförderung erfolgt ohne besondere Vereinbarung nach unserem pflichtgemäßen Ermessen. Soweit wir Wünsche des Käufers berücksichtigen, gehen dadurch bedingte Mehrkosten zu Lasten des Käufers.
§ 6 Lieferfristen/Verzug
(1) Vorrätige Ware wird, sofern Zahlung per Rechnung oder SEPA-Lastschrift vereinbart ist, innerhalb von zwei Werktagen nach Auftragsbestätigung versandt. Bei Zahlung per Vorkasse rechnet sich die Versandfrist ab dem Zeitpunkt des Zahlungseingangs. Die Lieferung erfolgt durch selbständige Transportunternehmen (DHL, UPS und andere), für deren Lieferzeiten wir keine Gewähr übernehmen können. Üblicherweise beträgt die Versandlaufzeit ca. 2 bis 4 Werktage. Bei Bestellungen über unseren Online-Shop weisen wir bei den jeweiligen Produktangeboten darauf hin, ob die Ware vorrätig ist bzw. weisen wir auf ggf. abweichende Lieferfristen hin. Im Übrigen teilen wir Ihnen auf Anfrage gern mit, ob die Ware sofort verfügbar ist bzw. welche Lieferfristen gelten. Vorstehende Angaben gelten nur als annähernd vereinbart. Verbindliche Leistungsfristen oder -termine sind schriftlich zu vereinbaren. Eine vereinbarte Lieferfrist beginnt mit unserer Vertragsannahme.
(2) Die Lieferung erfolgt vorbehaltlich ausreichender, rechtzeitiger und ordnungsgemäßer Selbstbelieferung durch unsere Lieferanten. Wir übernehmen kein Beschaffungsrisiko. Im Falle der Nichtverfügbarkeit der Leistung werden wir den Käufer informieren.
(3) Wir haften nicht für Nichtlieferungen oder Lieferverzögerungen, wenn diese auf höherer Gewalt oder einem sonstigen außerhalb unseres Einflussbereichs liegenden Hinderungsgrund beruhen und von uns vernünftigerweise nicht erwarten werden konnte, den Hinderungsgrund in Betracht zu ziehen oder den Hinderungsgrund oder seine Folgen zu vermeiden oder zu überwinden. Das gilt beispielsweise bei kriegerischen Ereignissen, Terrorakten, Naturereignissen, Betriebs-, Transport- und Verkehrsstörungen, ausbleibenden Zulieferungen, Streiks, rechtmäßigen Aussperrungen, behördlichen Verfügungen, Krankheit, Epidemien und Pandemien, Arbeitskräftemangel. Wir werden den Käufer in derartigen Fällen über den Hinderungsgrund und seine Auswirkungen informieren. Sofern ein solches Ereignis uns die Lieferung oder Leistung wesentlich erschwert oder unmöglich macht und die Behinderung nicht nur von vorübergehender Dauer ist, sind beide Parteien zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt. Bei Hindernissen vorübergehender Dauer verlängern sich unsere Liefer- oder Leistungsfristen oder verschieben sich unsere Liefer- oder Leistungstermine um den Zeitraum der Behinderung zzgl. einer angemessenen Anlauffrist. Überschreitet die sich daraus ergebende Verzögerung den Zeitraum von drei Monaten oder ist dem Käufer infolge der Verzögerung vor Ablauf dieser Frist ein weiteres Festhalten am Vertrag nicht zuzumuten, ist der Käufer berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. Wir sind bei nur vorübergehenden Leistungshindernissen zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt, wenn uns aufgrund besonderer Umstände ein weiteres Festhalten am Vertrag nicht zuzumuten ist.
(4) Teillieferungen sind, soweit zumutbar, zulässig. Über Teillieferungen erteilte Rechnungen sind unabhängig von der Gesamtlieferung zur Zahlung fällig.
(5) Geraten wir in Leistungsverzug, hat uns der Käufer Gelegenheit zur Leistung binnen angemessener Frist zu bestimmen. Die Nachfrist hat in der Regel mindestens zwei Wochen zu betragen.
(6) Im Falle des Lieferverzuges oder der Unmöglichkeit besteht eine Schadensersatzhaftung nur nach Maßgabe von § 10.
§ 7 Eigentumsvorbehalt
(1) Unsere Lieferungen erfolgen unter Eigentumsvorbehalt. Wir behalten uns das Eigentum an der gelieferten Ware bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises sowie sämtlicher weiterer bestehender Forderungen (auch soweit sie im Zeitpunkt des Vertragsschlusses noch nicht bestanden haben) gegen den Käufer aus der Geschäftsbeziehung vor. Das Eigentum an der Ware geht mithin automatisch auf den Käufer über, sobald der Kaufpreis getilgt ist und keine weiteren Forderungen aus der Geschäftsbeziehung bestehen (Eigentumsvorbehalt in Form eines Kontokorrentvorbehalts).
(2) Eine eventuelle Umbildung oder Verarbeitung (im Folgenden zusammen „Verarbeitung“) unserer noch unter Eigentumsvorbehalt stehenden Waren (im Folgenden „Vorbehaltsware“) durch den Käufer erfolgt stets für uns als Hersteller im Sinne des § 950 BGB. Im Falle einer Verarbeitung erwerben wir unmittelbar das Eigentum an der neu geschaffenen Sache. Wird die Vorbehaltsware mit anderen, uns nicht gehörenden Sachen verarbeitet, erwerben wir das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes der Vorbehaltsware (Rechnungswert inkl. Umsatzsteuer) zu den anderen verarbeiteten Sachen im Zeitpunkt der Verarbeitung. Wird die Vorbehaltsware mit anderen uns nicht gehörenden Sachen untrennbar verbunden oder vermischt, so erwerben wir Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes der Vorbehaltsware (Rechnungsendbetrag inklusive der Umsatzsteuer) zu den anderen verbundenen oder vermischten Sachen im Zeitpunkt der Verbindung oder Vermischung. Wird die Vorbehaltsware in der Weise verbunden oder vermischt, dass die Sache des Käufers als Hauptsache anzusehen ist, sind der Käufer und wir uns bereits jetzt einig, dass der Käufer uns anteilsmäßig (nach dem Verhältnis des Werts der Ausgangsstoffe) Miteigentum an dieser Sache überträgt. Wir nehmen diese Übertragung an. Für die durch Verarbeitung, Vermischung oder Verbindung entstehenden Produkte gelten, soweit sie in unserem Eigentum stehen, die Regelungen für Vorbehaltsware entsprechend. Der Käufer ist nicht mehr zur Verarbeitung, Verbindung, Vermischung oder Vermengung der Vorbehaltsware (im Folgenden „Verarbeitungsermächtigung“) berechtigt, wenn er in Zahlungsverzug gerät, die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens über sein Vermögen beantragt wird oder er zur Beantragung eines Insolvenzverfahrens über sein Vermögen verpflichtet ist.
(3) Der Käufer ist verpflichtet, die Vorbehaltsware auf seine Kosten pfleglich zu behandeln, sorgfältig für uns zu verwahren und angemessen gegen die üblichen Risiken (z. B. Diebstahl, Bruch, Feuer, Wasser) zum Neuwert zu versichern und auf Verlangen den Abschluss und Bestand der Versicherung nachzuweisen. Wir sind berechtigt, die Vorbehaltsware auf seine Kosten zu versichern. Wir können jederzeit verlangen, dass der Käufer ein Inventar über die von uns gelieferten Waren an ihrem jeweiligen Lagerort aufnimmt und die Ware als in unserem Eigentum stehend kenntlich macht. Versicherungsansprüche sowie Ansprüche gegen Dritte wegen Beschädigung, Zerstörung, Diebstahls oder Verlustes der Ware tritt der Käufer bereits jetzt sicherungshalber an uns ab. Wir nehmen diese Abtretung hiermit an.
(4) Der Käufer ist berechtigt, die Vorbehaltsware zu veräußern, aber nur im Rahmen ordnungsgemäßen Geschäftsganges. Zu sonstigen Verfügungen über die Vorbehaltsware, etwa zu Sicherheitsübereignungen oder Verpfändungen, ist der Käufer nicht berechtigt. Alle Ermächtigungen zu Verfügungen über Vorbehaltsware erlöschen automatisch, wenn der Käufer im Zahlungsverzug gerät, die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens über sein Vermögen beantragt wird oder er zur Beantragung eines Insolvenzverfahrens über sein Vermögen verpflichtet ist. Der Käufer ist bei einer Weiterveräußerung der Vorbehaltsware auf Kredit verpflichtet, die Ware nur gegen ausreichende Sicherheiten (z. B. Vereinbarung eines eigenen Eigentumsvorbehalts etc.) zu veräußern.
(5) Die aus dem Weiterverkauf von Vorbehaltsware entstehenden Forderungen gegen Dritte tritt der Käufer schon jetzt an uns sicherungshalber in Höhe des Anteils ab, der unserem Eigentumsanteil entspricht. Die Abtretung ist zudem maximal beschränkt auf die Höhe des Rechnungswerts unserer Forderungen (einschließlich Mehrwertsteuer), die uns gegen den Käufer aus der Geschäftsbeziehung zum Zeitpunkt des Weiterverkaufs zustehen, zuzüglich eines Sicherheitsaufschlags in Höhe von 20 %. Der Begriff „Forderungen“ umfasst auch Ansprüche des Käufers gegen Versicherer im Zusammenhang mit der Weiterveräußerung der Ware sowie, soweit Ware in Drittländer exportiert werden, Ansprüche des Käufers gegen Finanzinstitute im Zusammenhang mit dem Export der Liefergegenstände.
(6) Der Käufer ist ermächtigt, die uns abgetretenen Forderungen aus der Weiterveräußerung einzuziehen. Die uns zustehenden Erlöse sind uns jeweils sofort nach Eingang zuzuleiten. Auf unser Verlangen hat der Käufer uns die Namen der Schuldner der abgetretenen Forderung mitzuteilen und diese von der Abtretung zu unterrichten. Wir sind ermächtigt, die Abtretung auch in seinem Namen den Abnehmern mitzuteilen. Die Einzugsermächtigung erlischt automatisch, wenn der Käufer im Zahlungsverzug ist, die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens über sein Vermögen beantragt ist oder er zur Beantragung eines Insolvenzverfahrens verpflichtet ist.
(7) Ungeachtet eines etwaigen automatischen Erlöschens, sind wir berechtigt, die Weiterveräußerungs- und/oder Verarbeitungsermächtigung und/oder die Einziehungsermächtigung zu widerrufen, wenn der Käufer seine Pflichten uns gegenüber verletzt, insbesondere seine Zahlungsverpflichtungen aus der Geschäftsbeziehung nicht ordnungsgemäß erfüllt, insbesondere in Zahlungsverzug gerät, oder gegen seine Pflichten als Vorbehaltskäufer verstößt oder nach Abschluss des Vertrages erkennbar wird, dass unsere Zahlungsansprüche aus der Geschäftsbeziehung mit dem Käufer durch dessen mangelnde Leistungsfähigkeit gefährdet sind. Im Falle des Erlöschens der Einziehungsermächtigung hat der Käufer die zur Einziehung erforderlichen Angaben über die Forderung an uns zu übermitteln und uns ggf. bei der Beitreibung zu unterstützen.
(8) Ferner sind wir bei vertragswidrigem Verhalten des Käufers berechtigt, nach den gesetzlichen Vorschriften vom Vertrag zurückzutreten. Wir sind wahlweise, sofern die Voraussetzungen für den Rücktritt vorliegen, auch berechtigt, die Ware lediglich heraus zu verlangen. Ein solches bloßes Herausgabeverlangen stellt keine Rücktrittserklärung dar. Der Rücktritt bleibt aber vorbehalten. Gleiches gilt, wenn wir die Vorbehaltsware pfänden. Die für die Rücknahme anfallenden Transportkosten trägt der Käufer. Von uns zurückgenommene Vorbehaltsware dürfen wir verwerten. Der Erlös der Verwertung wird mit denjenigen Beträgen verrechnet, die uns der Käufer schuldet, nachdem wir einen angemessenen Betrag für die Kosten der Verwertung abgezogen haben.
(9) Zugriffe Dritter auf die Vorbehaltsware hat der Käufer uns unverzüglich nach Bekanntwerden mitzuteilen und uns alle für eine Intervention notwendigen Informationen und Unterlagen zu überlassen. Der Käufer haftet für die Kosten, die für die Aufhebung des Zugriffs, insbesondere durch Erhebung einer Drittwiderspruchsklage anfallen, soweit sie nicht von dem betreibenden Gläubiger erlangt werden können.
(10) Wir verpflichten uns auf Verlangen des Käufers zur Freigabe von Sicherheiten, wenn der Wert unserer Sicherheiten die zu sichernden Forderungen um mehr als 20 % übersteigt. Die Auswahl der freizugebenden Sicherheiten steht uns zu.
§ 8 Beschaffenheit der Ware, Haltbarkeit
(1) Unsere Produkte sind Naturprodukte. Naturgegebene Schwankungen der Beschaffenheit wie Trübungen und Schwebstoffe stellen keine Mängel unserer Produkte dar.
(2) Unsere Produkte haben eine individuell begrenzte Haltbarkeit.
(3) Gewichts- und Mengenangaben sind ca. vereinbart.
(4) Angaben zur Beschaffenheit stellen keine Garantien dar. Eine Garantie ist nur abgegeben, wenn wir sie unter Verwendung dieses Begriffs ausdrücklich und schriftlich als solche bezeichnet haben.
§ 9 Gewährleistung
(1) Der Käufer ist bei allen von uns erbrachten Leistungen zur unverzüglichen Untersuchung der Ware auf Mängel einschließlich Qualitäts- und Quantitätsabweichungen verpflichtet. Vor Unterzeichnung der Transportpapiere muss die Ware auf offensichtliche Mängel, vor allem auf Mengen- oder Sortenabweichungen, Bruch, Beschädigungen und augenscheinliche Transportschäden untersucht werden. Mängel sind unter Beteiligung der Transportperson auf den Transportpapieren zu vermerken. Weigert sich diese zu warten, ist dies ebenfalls zu vermerken. Die Ware gilt als genehmigt, wenn Mängel nicht innerhalb der nachfolgend aufgeführten Fristen gerügt werden: Offensichtliche Mängel sind spätestens an dem der Lieferung folgenden Arbeitstag schriftlich anzuzeigen. Sonstige Mängel, die bei ordnungsgemäßer Untersuchung im Sinne des § 377 HGB erkennbar sind, sind innerhalb von drei Arbeitstagen nach Ablieferung schriftlich zu rügen. Mängel, die bei ordnungsgemäßer Untersuchung nicht erkennbar sind, sind innerhalb von zwei Arbeitstagen nach Entdeckung schriftlich zu rügen. Vermerke auf Lieferscheinen oder sonstigen Transportpapieren gelten nicht als Mängelrüge. Transportpersonen sind nicht zur Empfangnahme von Mängelrügen berechtigt.
(2) Die Beweislast für das Bestehen eines Mangels trifft den Käufer.
(3) Im Falle von Mängeln leisten wir nach unserer Wahl Gewähr durch kostenfreie Nachbesserung oder Nachlieferung (Nacherfüllung). Wir sind berechtigt, von dem Käufer vorab die Rücksendung der mangelhaften Ware zu uns zum Zwecke der Prüfung der Beanstandung und ggf. zur Nachbesserung bzw. Nachlieferung zu verlangen. Erfüllungsort für Nacherfüllungsverlangen ist unser Sitz.
(4) Der Käufer kann erst dann vom Vertrag zurücktreten oder den Kaufpreis mindern, wenn innerhalb einer uns gesetzten angemessenen Frist kein Nacherfüllungsversuch vorgenommen wird oder die Nacherfüllung unmöglich, verweigert, fehlgeschlagen oder unzumutbar ist. Die Frist zur Nacherfüllung muss, sofern keine berechtigten Interessen des Käufers entgegenstehen, mindestens zwei Wochen betragen. Ein Fehlschlagen der Nacherfüllung ist im Zweifel erst nach dem dritten fehlgeschlagenen Nacherfüllungsversuch anzunehmen. Ein Rücktrittsrecht wegen unerheblicher Mängel steht dem Käufer nicht zu. Für Schadenersatzansprüche wegen Mängeln gelten zusätzlich zu den gesetzlichen Voraussetzungen die besonderen Bestimmungen in § 10.
(5) Wegen Mängeln darf der Käufer Zahlungen nur in einem Umfang zurückhalten, der im Verhältnis zu den aufgetretenen Mängeln angemessen ist.
(6) Die Verjährungsfrist für Mängelansprüche beträgt ein Jahr ab Lieferdatum.
(7) Die gesetzlichen Vorschriften über einen Verkäuferregress (§§ 445a, 445b, 478 BGB) bleiben unberührt.
§ 10 Rücktrittsrechte und Schadensersatzansprüche des Käufers
(1) Für das Recht zum Rücktritt vom Vertrag gelten die gesetzlichen Bestimmungen mit der Maßgabe, dass der Käufer wegen einer nicht in einem Mangel bestehenden Pflichtverletzung nur zurücktreten kann, soweit die Pflichtverletzung von uns zu vertreten ist.
(2) Für Schäden haften wir, sofern die sonstigen Anspruchsvoraussetzungen vorliegen, grundsätzlich nur, wenn uns Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fällt. Für einfache Fahrlässigkeit haften wir bei Verletzung einer Pflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Käufer regelmäßig vertrauen darf (sog. Kardinalpflicht). Im Übrigen ist eine Schadensersatzhaftung für Schäden aller Art, gleich aufgrund welcher Anspruchsgrundlage, einschließlich der Haftung für Verschulden bei Vertragsschluss, ausgeschlossen.
(3) Sofern wir für leichte Fahrlässigkeit haften, ist unsere Haftung auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt.
(4) Für Verspätungsschäden haften wir maximal in Höhe von 5 % des Wertes der im Verzug befindlichen Leistung.
(5) Vorstehende Haftungsausschlüsse und -beschränkungen gelten nicht, soweit wir für Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit oder Arglist haften, soweit wir eine Garantie übernommen haben, für Schäden, die nach dem Produkthaftungsgesetz zu ersetzen sind, sowie für Schäden an Leben, Körper oder Gesundheit.
(6) Vorstehende Haftungsausschlüsse und -begrenzungen gelten auch zugunsten unserer Mitarbeiter, Erfüllungsgehilfen und sonstiger Dritter, denen wir uns zur Vertragserfüllung bedienen.
§ 11 Verjährung
(1) Die Verjährungsfrist für Ansprüche wegen Mängeln beträgt ein Jahr ab dem Lieferdatum (§ 9 Ziffer 6).
(2) Sonstige vertragliche Ansprüche des Käufers wegen Pflichtverletzungen verjähren in einem Jahr. Dies gilt nicht für das Recht des Käufers, sich wegen einer von uns zu vertretenen Pflichtverletzung, die nicht in einem Mangel liegt, vom Vertrag zu lösen.
(3) Abweichend gelten die gesetzlichen Verjährungsfristen für folgende Ansprüche des Käufers:
- Schadenersatzansprüche aus einer Produkthaftpflicht, wegen eines Schadens aus einer Verletzung des Lebens, des Körpers, der Gesundheit oder einer wesentlichen Vertragspflicht sowie wegen sonstiger Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung durch uns oder unsere Erfüllungsgehilfen beruhen,
- Ansprüche auf Aufwendungsersatz gemäß §§ 445a, 445b BGB,
- Ansprüche wegen arglistigen Verschweigens eines Mangels.
(4) Unsere Ansprüche gegen den Käufer verjähren nach den gesetzlichen Vorschriften.
§ 12 Rechtswahl, Erfüllungsort und Gerichtsstand
(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
(2) Erfüllungsort für die Lieferung ist unser Sitz in Bremen. Erfolgt die Versendung der Ware von dem Werk eines Dritten aus, ist dieses Werk der Erfüllungsort für die Lieferung.
(3) Im Rechtsverkehr mit Kaufleuten ist für gegen uns gerichtete Klagen Bremen als ausschließlicher Gerichtsstand vereinbart. Wir sind berechtigt, Klagen auch am Allgemeinen Gerichtsstand des Käufers zu erheben.
(4) Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages einschließlich dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die ganz oder teilweise unwirksame Regelung wird in diesem Fall durch eine Regelung ersetzt, deren wirtschaftlicher Erfolg dem der unwirksamen möglichst nahekommt.
Allgemeine Geschäftsbedingungen - Für Verbraucher