AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen

der Zerres & Co. GmbH

für Händler-Kunden

 

 

 

 

 

§ 1 Geltungsbereich

 

(1) Diese Geschäftsbedingungen gelten für alle von uns im Gourmet-Bereich erbrachten Lieferungen und sonstigen Leistungen einschließlich der Bestellungen über unseren Online-Shop.

 

(2) Unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten ausschließlich. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Käufers werden von uns nicht anerkannt, auch wenn wir der Geltung nicht ausdrücklich widersprechen und/oder wenn wir in Kenntnis der Geschäftsbedingungen des Käufers die Leistung vorbehaltlos ausführen. Sie werden nur dann und insoweit ausnahmsweise Vertragsbestandteil, als wir ihrer Geltung ausdrücklich in Textform zugestimmt haben.

 

(3) Diese Geschäftsbedingungen gelten auch für alle zukünftigen Geschäfte mit dem Käufer, auch wenn wir nicht nochmals auf die Geltung der Geschäftsbedingungen hinweisen.

 

(4) Unsere Geschäftsbedingungen gelten nur gegenüber Unternehmern im Sinne des § 14 BGB.

 

(5) Vertraglich verbindliche individuelle Absprachen sind zu Beweiszwecken in Textform zu treffen oder in Textform zu bestätigen. Für den Abschluss und den Inhalt derartiger Vereinbarungen ist, vorbehaltlich des Gegenbeweises, der Vertrag bzw. unsere Bestätigung in Textform maßgebend.

 

(6) Ergänzend zu diesen AGB gelten auch ohne diesbezüglichen Hinweis die gesetzlichen Vorschriften, soweit sie in diesen Geschäftsbedingungen nicht unmittelbar abgeändert oder ausdrücklich ausgeschlossen werden.

 

 

 

§ 2 Angebote, Vertragsschluss, Unterlagen, Liefergebiet

 

(1) Angaben in unserem Online-Shop und in Katalogen, Kostenvoranschläge, Preis- und Lieferinformationen stellen keine rechtsverbindlichen Angebote dar, sondern sind als Aufforderung an den Käufer zur Abgabe eines Angebots zu verstehen. Bestellungen des Käufers sind verbindliche Angebote an uns, an die der Käufer im Zweifel 14 Tage gebunden ist. Der Vertrag kommt erst zustande, wenn wir die Bestellung des Käufers bestätigen (Auftragsbestätigung), den Versand der Ware ankündigen (Versandbestätigung) oder die Ware liefern. Die bei Bestellungen über unseren Online-Shop automatisch generierte Zugangsbestätigung, die der Kunde nach seiner Bestellung erhält, stellt keine Vertragsannahme dar. Geben wir ausnahmsweise ein rechtsverbindliches Angebot im Sinne von § 145 BGB ab, ist dieses Angebot freibleibend, d. h. wir sind bis zur Annahme durch den Käufer jederzeit zum Widerruf des Angebots berechtigt, sofern in dem Angebot nicht ausdrücklich etwas anderes bestimmt ist.

 

(2) Kostenvoranschläge, Skizzen, Zeichnungen, Abbildungen, Leistungsbeschreibungen und sonstige Unterlagen, die nicht zum Lieferumfang gehören, verbleiben in unserem Eigentum und wir behalten uns sämtliche Urheberrechte daran vor. Sie dürfen Dritten nicht zugänglich gemacht werden und sind nach Aufforderung unverzüglich zurückzugeben.

 

 

 

§ 3 Preise, Versandkosten

 

(1) Unsere Preise verstehen sich zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer in der jeweils geltenden Höhe sowie zuzüglich Versand.

 

(2) Die angegebenen Preise für unsere Lieferung basieren auf den zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses geltenden Umständen. Bei unvorhersehbaren, von uns nicht zu beeinflussenden erheblichen Kostensteigerungen nach Vertragsschluss, z. B. durch Preiserhöhungen unserer Lieferanten, Erhöhung von Steuern, Zölle- oder sonstigen öffentlichen Abgaben, Rohstoffpreiserhöhungen oder Währungsschwankungen, sind wir berechtigt, die Preiserhöhung an den Käufer weiterzugeben. Bei Preiserhöhungen von über 15 % des Nettopreises ist der Käufer berechtigt, vom Vertrag zurücktreten.

 

(3) Für Lieferungen innerhalb der Bundesrepublik Deutschland (vorbehaltlich der Ausnahmeregelung in Satz 5 für Lieferungen auf die deutschen Nord- und Ostseeinseln) gelten folgende Versandkosten: Ab einem Rechnungswert von EUR 400,00 (netto) liefern wir für den Käufer versandkostenfrei. Unterhalb eines Rechnungsbetrags von EUR 400,00 (netto) berechnen wir eine Versandpauschale von EUR 15,00. Unterhalb eines Rechnungsbetrags von EUR 100,00 (netto) berechnen wir eine Versandpauschale von EUR 7,50. Für Lieferungen auf die deutschen Nord- und Ostseeinseln mit Ausnahme von Rügen, Usedom und Fehmarn wird von unseren Transportdienstleistern ggf. ein Inselzuschlag berechnet, den wir dem Kunden zusätzlich in der tatsächlich anfallenden Höhe in Rechnung stellen. Zusätzliche Kosten für Sonderlieferungen auf Wunsch des Käufers, zum Beispiel Expresslieferungen, werden ebenfalls gesondert berechnet.

 

 

 

§ 4 Zahlungsbedingungen

 

(1) Bei Neukunden liefern wir nur gegen Vorkasse. Bei Bestandskunden erfolgt die Zahlung grundsätzlich nach Wahl des Kunden per SEPA-Lastschrift oder – vorbehaltlich einer erfolgreichen Bonitätsprüfung – per Rechnung. Wir sind allerdings auch im Rahmen einer laufenden Geschäftsbeziehung jederzeit berechtigt, einen Vertrag nur gegen Vorkasse oder Anzahlung abzuschließen. Einen entsprechenden Vorbehalt erklären wir spätestens mit der Vertragsannahme. Bei Zahlung per SEPA-Lastschrift gewähren wir 2 % Skonto. Der Einzug erfolgt innerhalb von 10 Tagen ab Vertragsschluss. Rechnungen sind sofort zur Zahlung fällig. Soweit nicht ausdrücklich abweichend vereinbart, gerät der Käufer in Verzug, wenn der Rechnungsbetrag nicht innerhalb von 30 Tagen nach Zugang der Rechnung gezahlt wird. Maßgeblich ist der Eingang der Zahlung bei uns. Ein früherer Verzugseintritt nach Maßgabe der gesetzlichen Vorschriften, insbesondere durch Mahnung, bleibt unberührt.

 

(2) Wir sind berechtigt, Rechnungen in elektronischer Form zu stellen.

 

(3) Während des Zahlungsverzugs ist der Käufer verpflichtet, Verzugszinsen und Schadenspauschale gemäß den gesetzlichen Vorschriften als Mindestschaden zu ersetzen. Die Geltendmachung eines darüberhinausgehenden Schadens ist nicht ausgeschlossen. Gegenüber Kaufleuten bleibt unser Anspruch auf den kaufmännischen Fälligkeitszins (§ 353 HGB) unberührt.

 

(4) Werden nach Abschluss des Vertrags Umstände bekannt, welche die Kreditwürdigkeit des Käufers wesentlich zu mindern geeignet sind und durch die der Anspruch auf den Kaufpreis gefährdet wird (z. B. Zahlungseinstellung, Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens, Verzug mit Zahlungsverpflichtungen aus anderen Verträgen im Rahmen der Geschäftsbeziehung mit uns), so sind wir berechtigt, noch ausstehende Lieferungen und Leistungen nur gegen Vorauszahlung oder Sicherheitsleistungen auszuführen. Sondervereinbarungen (auch Sonderrabatte und Skontovereinbarungen) sind in diesem Fall hinfällig.

 

(5) Aufrechnungs- und Zurückbehaltungsrechte stehen dem Käufer nur dann zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder von uns anerkannt sind.

 

 

 

§ 5 Versand und Gefahrenübergang

 

(1) Die Gefahr geht mit der Übergabe der Ware (wobei der Beginn des Verladevorgangs maßgeblich ist) an den Spediteur, Frachtführer oder sonst zur Ausführung der Versendung bestimmten Dritten auf den Käufer über. Dies gilt auch, wenn wir die Kosten des Transports tragen und/oder den Transport selbst durchführen.

 

(2) Die Wahl des Versandweges und der Beförderung erfolgt ohne besondere Vereinbarung nach unserem pflichtgemäßen Ermessen. Soweit wir Wünsche des Käufers berücksichtigen, gehen dadurch bedingte Mehrkosten zu Lasten des Käufers.

 

 

§ 6 Lieferfristen/Verzug

 

(1) Vorrätige Ware wird, sofern Zahlung per Rechnung oder SEPA-Lastschrift vereinbart ist, innerhalb von zwei Werktagen nach Auftragsbestätigung versandt. Bei Zahlung per Vorkasse rechnet sich die Versandfrist ab dem Zeitpunkt des Zahlungseingangs. Die Lieferung erfolgt durch selbständige Transportunternehmen (DHL, UPS und andere), für deren Lieferzeiten wir keine Gewähr übernehmen können. Üblicherweise beträgt die Versandlaufzeit ca. 2 bis 4 Werktage. Bei Bestellungen über unseren Online-Shop weisen wir bei den jeweiligen Produktangeboten darauf hin, ob die Ware vorrätig ist bzw. weisen wir auf ggf. abweichende Lieferfristen hin. Im Übrigen teilen wir Ihnen auf Anfrage gern mit, ob die Ware sofort verfügbar ist bzw. welche Lieferfristen gelten. Vorstehende Angaben gelten nur als annähernd vereinbart. Verbindliche Leistungsfristen oder -termine sind schriftlich zu vereinbaren. Eine vereinbarte Lieferfrist beginnt mit unserer Vertragsannahme.

 

(2) Die Lieferung erfolgt vorbehaltlich ausreichender, rechtzeitiger und ordnungsgemäßer Selbstbelieferung durch unsere Lieferanten. Wir übernehmen kein Beschaffungsrisiko. Im Falle der Nichtverfügbarkeit der Leistung werden wir den Käufer informieren.

 

(3) Wir haften nicht für Nichtlieferungen oder Lieferverzögerungen, wenn diese auf höherer Gewalt oder einem sonstigen außerhalb unseres Einflussbereichs liegenden Hinderungsgrund beruhen und von uns vernünftigerweise nicht erwarten werden konnte, den Hinderungsgrund in Betracht zu ziehen oder den Hinderungsgrund oder seine Folgen zu vermeiden oder zu überwinden. Das gilt beispielsweise bei kriegerischen Ereignissen, Terrorakten, Naturereignissen, Betriebs-, Transport- und Verkehrsstörungen, ausbleibenden Zulieferungen, Streiks, rechtmäßigen Aussperrungen, behördlichen Verfügungen, Krankheit, Epidemien und Pandemien, Arbeitskräftemangel. Wir werden den Käufer in derartigen Fällen über den Hinderungsgrund und seine Auswirkungen informieren. Sofern ein solches Ereignis uns die Lieferung oder Leistung wesentlich erschwert oder unmöglich macht und die Behinderung nicht nur von vorübergehender Dauer ist, sind beide Parteien zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt. Bei Hindernissen vorübergehender Dauer verlängern sich unsere Liefer- oder Leistungsfristen oder verschieben sich unsere Liefer- oder Leistungstermine um den Zeitraum der Behinderung zzgl. einer angemessenen Anlauffrist. Überschreitet die sich daraus ergebende Verzögerung den Zeitraum von drei Monaten oder ist dem Käufer infolge der Verzögerung vor Ablauf dieser Frist ein weiteres Festhalten am Vertrag nicht zuzumuten, ist der Käufer berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. Wir sind bei nur vorübergehenden Leistungshindernissen zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt, wenn uns aufgrund besonderer Umstände ein weiteres Festhalten am Vertrag nicht zuzumuten ist.

 

(4) Teillieferungen sind, soweit zumutbar, zulässig. Über Teillieferungen erteilte Rechnungen sind unabhängig von der Gesamtlieferung zur Zahlung fällig.

 

(5) Geraten wir in Leistungsverzug, hat uns der Käufer Gelegenheit zur Leistung binnen angemessener Frist zu bestimmen. Die Nachfrist hat in der Regel mindestens zwei Wochen zu betragen.

 

(6) Im Falle des Lieferverzuges oder der Unmöglichkeit besteht eine Schadensersatzhaftung nur nach Maßgabe von § 10.

 

 

 

§ 7 Eigentumsvorbehalt

 

(1) Unsere Lieferungen erfolgen unter Eigentumsvorbehalt. Wir behalten uns das Eigentum an der gelieferten Ware bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises sowie sämtlicher weiterer bestehender Forderungen (auch soweit sie im Zeitpunkt des Vertragsschlusses noch nicht bestanden haben) gegen den Käufer aus der Geschäftsbeziehung vor. Das Eigentum an der Ware geht mithin automatisch auf den Käufer über, sobald der Kaufpreis getilgt ist und keine weiteren Forderungen aus der Geschäftsbeziehung bestehen (Eigentumsvorbehalt in Form eines Kontokorrentvorbehalts).

 

(2) Eine eventuelle Umbildung oder Verarbeitung (im Folgenden zusammen „Verarbeitung“) unserer noch unter Eigentumsvorbehalt stehenden Waren (im Folgenden „Vorbehaltsware“) durch den Käufer erfolgt stets für uns als Hersteller im Sinne des § 950 BGB. Im Falle einer Verarbeitung erwerben wir unmittelbar das Eigentum an der neu geschaffenen Sache. Wird die Vorbehaltsware mit anderen, uns nicht gehörenden Sachen verarbeitet, erwerben wir das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes der Vorbehaltsware (Rechnungswert inkl. Umsatzsteuer) zu den anderen verarbeiteten Sachen im Zeitpunkt der Verarbeitung. Wird die Vorbehaltsware mit anderen uns nicht gehörenden Sachen untrennbar verbunden oder vermischt, so erwerben wir Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes der Vorbehaltsware (Rechnungsendbetrag inklusive der Umsatzsteuer) zu den anderen verbundenen oder vermischten Sachen im Zeitpunkt der Verbindung oder Vermischung. Wird die Vorbehaltsware in der Weise verbunden oder vermischt, dass die Sache des Käufers als Hauptsache anzusehen ist, sind der Käufer und wir uns bereits jetzt einig, dass der Käufer uns anteilsmäßig (nach dem Verhältnis des Werts der Ausgangsstoffe) Miteigentum an dieser Sache überträgt. Wir nehmen diese Übertragung an. Für die durch Verarbeitung, Vermischung oder Verbindung entstehenden Produkte gelten, soweit sie in unserem Eigentum stehen, die Regelungen für Vorbehaltsware entsprechend. Der Käufer ist nicht mehr zur Verarbeitung, Verbindung, Vermischung oder Vermengung der Vorbehaltsware (im Folgenden „Verarbeitungsermächtigung“) berechtigt, wenn er in Zahlungsverzug gerät, die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens über sein Vermögen beantragt wird oder er zur Beantragung eines Insolvenzverfahrens über sein Vermögen verpflichtet ist.

 

(3) Der Käufer ist verpflichtet, die Vorbehaltsware auf seine Kosten pfleglich zu behandeln, sorgfältig für uns zu verwahren und angemessen gegen die üblichen Risiken (z. B. Diebstahl, Bruch, Feuer, Wasser) zum Neuwert zu versichern und auf Verlangen den Abschluss und Bestand der Versicherung nachzuweisen. Wir sind berechtigt, die Vorbehaltsware auf seine Kosten zu versichern. Wir können jederzeit verlangen, dass der Käufer ein Inventar über die von uns gelieferten Waren an ihrem jeweiligen Lagerort aufnimmt und die Ware als in unserem Eigentum stehend kenntlich macht. Versicherungsansprüche sowie Ansprüche gegen Dritte wegen Beschädigung, Zerstörung, Diebstahls oder Verlustes der Ware tritt der Käufer bereits jetzt sicherungshalber an uns ab. Wir nehmen diese Abtretung hiermit an.

 

(4) Der Käufer ist berechtigt, die Vorbehaltsware zu veräußern, aber nur im Rahmen ordnungsgemäßen Geschäftsganges. Zu sonstigen Verfügungen über die Vorbehaltsware, etwa zu Sicherheitsübereignungen oder Verpfändungen, ist der Käufer nicht berechtigt. Alle Ermächtigungen zu Verfügungen über Vorbehaltsware erlöschen automatisch, wenn der Käufer im Zahlungsverzug gerät, die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens über sein Vermögen beantragt wird oder er zur Beantragung eines Insolvenzverfahrens über sein Vermögen verpflichtet ist. Der Käufer ist bei einer Weiterveräußerung der Vorbehaltsware auf Kredit verpflichtet, die Ware nur gegen ausreichende Sicherheiten (z. B. Vereinbarung eines eigenen Eigentumsvorbehalts etc.) zu veräußern.

 

(5) Die aus dem Weiterverkauf von Vorbehaltsware entstehenden Forderungen gegen Dritte tritt der Käufer schon jetzt an uns sicherungshalber in Höhe des Anteils ab, der unserem Eigentumsanteil entspricht. Die Abtretung ist zudem maximal beschränkt auf die Höhe des Rechnungswerts unserer Forderungen (einschließlich Mehrwertsteuer), die uns gegen den Käufer aus der Geschäftsbeziehung zum Zeitpunkt des Weiterverkaufs zustehen, zuzüglich eines Sicherheitsaufschlags in Höhe von 20 %. Der Begriff „Forderungen“ umfasst auch Ansprüche des Käufers gegen Versicherer im Zusammenhang mit der Weiterveräußerung der Ware sowie, soweit Ware in Drittländer exportiert werden, Ansprüche des Käufers gegen Finanzinstitute im Zusammenhang mit dem Export der Liefergegenstände.

 

(6) Der Käufer ist ermächtigt, die uns abgetretenen Forderungen aus der Weiterveräußerung einzuziehen. Die uns zustehenden Erlöse sind uns jeweils sofort nach Eingang zuzuleiten. Auf unser Verlangen hat der Käufer uns die Namen der Schuldner der abgetretenen Forderung mitzuteilen und diese von der Abtretung zu unterrichten. Wir sind ermächtigt, die Abtretung auch in seinem Namen den Abnehmern mitzuteilen. Die Einzugsermächtigung erlischt automatisch, wenn der Käufer im Zahlungsverzug ist, die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens über sein Vermögen beantragt ist oder er zur Beantragung eines Insolvenzverfahrens verpflichtet ist.

 

(7) Ungeachtet eines etwaigen automatischen Erlöschens, sind wir berechtigt, die Weiterveräußerungs- und/oder Verarbeitungsermächtigung und/oder die Einziehungsermächtigung zu widerrufen, wenn der Käufer seine Pflichten uns gegenüber verletzt, insbesondere seine Zahlungsverpflichtungen aus der Geschäftsbeziehung nicht ordnungsgemäß erfüllt, insbesondere in Zahlungsverzug gerät, oder gegen seine Pflichten als Vorbehaltskäufer verstößt oder nach Abschluss des Vertrages erkennbar wird, dass unsere Zahlungsansprüche aus der Geschäftsbeziehung mit dem Käufer durch dessen mangelnde Leistungsfähigkeit gefährdet sind. Im Falle des Erlöschens der Einziehungsermächtigung hat der Käufer die zur Einziehung erforderlichen Angaben über die Forderung an uns zu übermitteln und uns ggf. bei der Beitreibung zu unterstützen.

 

(8) Ferner sind wir bei vertragswidrigem Verhalten des Käufers berechtigt, nach den gesetzlichen Vorschriften vom Vertrag zurückzutreten. Wir sind wahlweise, sofern die Voraussetzungen für den Rücktritt vorliegen, auch berechtigt, die Ware lediglich heraus zu verlangen. Ein solches bloßes Herausgabeverlangen stellt keine Rücktrittserklärung dar. Der Rücktritt bleibt aber vorbehalten. Gleiches gilt, wenn wir die Vorbehaltsware pfänden. Die für die Rücknahme anfallenden Transportkosten trägt der Käufer. Von uns zurückgenommene Vorbehaltsware dürfen wir verwerten. Der Erlös der Verwertung wird mit denjenigen Beträgen verrechnet, die uns der Käufer schuldet, nachdem wir einen angemessenen Betrag für die Kosten der Verwertung abgezogen haben.

 

(9) Zugriffe Dritter auf die Vorbehaltsware hat der Käufer uns unverzüglich nach Bekanntwerden mitzuteilen und uns alle für eine Intervention notwendigen Informationen und Unterlagen zu überlassen. Der Käufer haftet für die Kosten, die für die Aufhebung des Zugriffs, insbesondere durch Erhebung einer Drittwiderspruchsklage anfallen, soweit sie nicht von dem betreibenden Gläubiger erlangt werden können.

 

(10) Wir verpflichten uns auf Verlangen des Käufers zur Freigabe von Sicherheiten, wenn der Wert unserer Sicherheiten die zu sichernden Forderungen um mehr als 20 % übersteigt. Die Auswahl der freizugebenden Sicherheiten steht uns zu.

 

 

 

§ 8 Beschaffenheit der Ware, Haltbarkeit

 

(1) Unsere Produkte sind Naturprodukte. Naturgegebene Schwankungen der Beschaffenheit wie Trübungen und Schwebstoffe stellen keine Mängel unserer Produkte dar.

 

(2) Unsere Produkte haben eine individuell begrenzte Haltbarkeit.

 

(3) Gewichts- und Mengenangaben sind ca. vereinbart.  

 

(4) Angaben zur Beschaffenheit stellen keine Garantien dar. Eine Garantie ist nur abgegeben, wenn wir sie unter Verwendung dieses Begriffs ausdrücklich und schriftlich als solche bezeichnet haben.

 

 

 

§ 9 Gewährleistung

 

(1) Der Käufer ist bei allen von uns erbrachten Leistungen zur unverzüglichen Untersuchung der Ware auf Mängel einschließlich Qualitäts- und Quantitätsabweichungen verpflichtet. Vor Unterzeichnung der Transportpapiere muss die Ware auf offensichtliche Mängel, vor allem auf Mengen- oder Sortenabweichungen, Bruch, Beschädigungen und augenscheinliche Transportschäden untersucht werden. Mängel sind unter Beteiligung der Transportperson auf den Transportpapieren zu vermerken. Weigert sich diese zu warten, ist dies ebenfalls zu vermerken. Die Ware gilt als genehmigt, wenn Mängel nicht innerhalb der nachfolgend aufgeführten Fristen gerügt werden: Offensichtliche Mängel sind spätestens an dem der Lieferung folgenden Arbeitstag schriftlich anzuzeigen. Sonstige Mängel, die bei ordnungsgemäßer Untersuchung im Sinne des § 377 HGB erkennbar sind, sind innerhalb von drei Arbeitstagen nach Ablieferung schriftlich zu rügen. Mängel, die bei ordnungsgemäßer Untersuchung nicht erkennbar sind, sind innerhalb von zwei Arbeitstagen nach Entdeckung schriftlich zu rügen. Vermerke auf Lieferscheinen oder sonstigen Transportpapieren gelten nicht als Mängelrüge. Transportpersonen sind nicht zur Empfangnahme von Mängelrügen berechtigt.

 

(2) Die Beweislast für das Bestehen eines Mangels trifft den Käufer.

 

(3) Im Falle von Mängeln leisten wir nach unserer Wahl Gewähr durch kostenfreie Nachbesserung oder Nachlieferung (Nacherfüllung). Wir sind berechtigt, von dem Käufer vorab die Rücksendung der mangelhaften Ware zu uns zum Zwecke der Prüfung der Beanstandung und ggf. zur Nachbesserung bzw. Nachlieferung zu verlangen. Erfüllungsort für Nacherfüllungsverlangen ist unser Sitz.

 

(4) Der Käufer kann erst dann vom Vertrag zurücktreten oder den Kaufpreis mindern, wenn innerhalb einer uns gesetzten angemessenen Frist kein Nacherfüllungsversuch vorgenommen wird oder die Nacherfüllung unmöglich, verweigert, fehlgeschlagen oder unzumutbar ist. Die Frist zur Nacherfüllung muss, sofern keine berechtigten Interessen des Käufers entgegenstehen, mindestens zwei Wochen betragen. Ein Fehlschlagen der Nacherfüllung ist im Zweifel erst nach dem dritten fehlgeschlagenen Nacherfüllungsversuch anzunehmen. Ein Rücktrittsrecht wegen unerheblicher Mängel steht dem Käufer nicht zu. Für Schadenersatzansprüche wegen Mängeln gelten zusätzlich zu den gesetzlichen Voraussetzungen die besonderen Bestimmungen in § 10.

 

(5) Wegen Mängeln darf der Käufer Zahlungen nur in einem Umfang zurückhalten, der im Verhältnis zu den aufgetretenen Mängeln angemessen ist.

 

(6) Die Verjährungsfrist für Mängelansprüche beträgt ein Jahr ab Lieferdatum.

 

(7) Die gesetzlichen Vorschriften über einen Verkäuferregress (§§ 445a, 445b, 478 BGB) bleiben unberührt.

 

 

 

§ 10 Rücktrittsrechte und Schadensersatzansprüche des Käufers

 

(1) Für das Recht zum Rücktritt vom Vertrag gelten die gesetzlichen Bestimmungen mit der Maßgabe, dass der Käufer wegen einer nicht in einem Mangel bestehenden Pflichtverletzung nur zurücktreten kann, soweit die Pflichtverletzung von uns zu vertreten ist.

 

(2) Für Schäden haften wir, sofern die sonstigen Anspruchsvoraussetzungen vorliegen, grundsätzlich nur, wenn uns Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fällt. Für einfache Fahrlässigkeit haften wir bei Verletzung einer Pflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Käufer regelmäßig vertrauen darf (sog. Kardinalpflicht). Im Übrigen ist eine Schadensersatzhaftung für Schäden aller Art, gleich aufgrund welcher Anspruchsgrundlage, einschließlich der Haftung für Verschulden bei Vertragsschluss, ausgeschlossen.

 

(3) Sofern wir für leichte Fahrlässigkeit haften, ist unsere Haftung auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt.

 

(4) Für Verspätungsschäden haften wir maximal in Höhe von 5 % des Wertes der im Verzug befindlichen Leistung.

 

(5) Vorstehende Haftungsausschlüsse und -beschränkungen gelten nicht, soweit wir für Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit oder Arglist haften, soweit wir eine Garantie übernommen haben, für Schäden, die nach dem Produkthaftungsgesetz zu ersetzen sind, sowie für Schäden an Leben, Körper oder Gesundheit.

 

(6) Vorstehende Haftungsausschlüsse und -begrenzungen gelten auch zugunsten unserer Mitarbeiter, Erfüllungsgehilfen und sonstiger Dritter, denen wir uns zur Vertragserfüllung bedienen.

 

 

 

§ 11 Verjährung

 

(1) Die Verjährungsfrist für Ansprüche wegen Mängeln beträgt ein Jahr ab dem Lieferdatum (§ 9 Ziffer 6).

 

(2) Sonstige vertragliche Ansprüche des Käufers wegen Pflichtverletzungen verjähren in einem Jahr. Dies gilt nicht für das Recht des Käufers, sich wegen einer von uns zu vertretenen Pflichtverletzung, die nicht in einem Mangel liegt, vom Vertrag zu lösen.

 

(3) Abweichend gelten die gesetzlichen Verjährungsfristen für folgende Ansprüche des Käufers:

 

-     Schadenersatzansprüche aus einer Produkthaftpflicht, wegen eines Schadens aus einer Verletzung des Lebens, des Körpers, der Gesundheit oder einer wesentlichen Vertragspflicht sowie wegen sonstiger Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung durch uns oder unsere Erfüllungsgehilfen beruhen,

 

-     Ansprüche auf Aufwendungsersatz gemäß §§ 445a, 445b BGB,

 

-     Ansprüche wegen arglistigen Verschweigens eines Mangels.

(4) Unsere Ansprüche gegen den Käufer verjähren nach den gesetzlichen Vorschriften.

 

 

 

§ 12 Rechtswahl, Erfüllungsort und Gerichtsstand

 

(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

 

(2) Erfüllungsort für die Lieferung ist unser Sitz in Bremen. Erfolgt die Versendung der Ware von dem Werk eines Dritten aus, ist dieses Werk der Erfüllungsort für die Lieferung.

 

(3) Im Rechtsverkehr mit Kaufleuten ist für gegen uns gerichtete Klagen Bremen als ausschließlicher Gerichtsstand vereinbart. Wir sind berechtigt, Klagen auch am Allgemeinen Gerichtsstand des Käufers zu erheben.

 

(4) Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages einschließlich dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die ganz oder teilweise unwirksame Regelung wird in diesem Fall durch eine Regelung ersetzt, deren wirtschaftlicher Erfolg dem der unwirksamen möglichst nahekommt.

 

 

 

 

 

Allgemeine Geschäftsbedingungen

der Zerres & Co. GmbH

für Verbraucher

 

 

 

1. Geltungsbereich

 

Für alle Bestellungen über unseren Online-Shop durch Verbraucher und Unternehmer gelten die nachfolgenden AGB.

 

Verbraucher ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können. Unternehmer ist eine natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt.

 

Gegenüber Unternehmern gilt: Verwendet der Unternehmer entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen, wird deren Geltung hiermit widersprochen; sie werden nur dann Vertragsbestandteil, wenn wir dem ausdrücklich zugestimmt haben.

 

 

 

2. Vertragspartner, Vertragsschluss, Korrekturmöglichkeiten

Der Kaufvertrag kommt zustande mit Zerres & Co. GmbH.

Mit Einstellung der Produkte in den Online-Shop geben wir ein verbindliches Angebot zum Vertragsschluss über diese Artikel ab. Sie können unsere Produkte zunächst unverbindlich in den Warenkorb legen und Ihre Eingaben vor Absenden Ihrer verbindlichen Bestellung jederzeit korrigieren, indem Sie die hierfür im Bestellablauf vorgesehenen und erläuterten Korrekturhilfen nutzen. Der Vertrag kommt zustande, indem Sie durch Anklicken des Bestellbuttons das Angebot über die im Warenkorb enthaltenen Waren annehmen. Unmittelbar nach dem Absenden der Bestellung erhalten Sie noch einmal eine Bestätigung per E-Mail.

 

 

3. Vertragssprache, Vertragstextspeicherung

 

Die für den Vertragsschluss zur Verfügung stehende(n) Sprache(n): Deutsch

 

Wir speichern den Vertragstext und senden Ihnen die Bestelldaten und unsere AGB in Textform zu. Der Vertragstext ist aus Sicherheitsgründen nicht mehr über das Internet zugänglich.

 

 

 

4. Lieferbedingungen

 

Zuzüglich zu den angegebenen Produktpreisen kommen noch Versandkosten hinzu. Näheres zur Höhe der Versandkosten erfahren Sie bei den Angeboten.

 

Sie haben grundsätzlich die Möglichkeit der Abholung bei Zerres & Co. GmbH, Löwenhof 9, 28217 Bremen, Deutschland zu den nachfolgend angegebenen Geschäftszeiten: Mo. - Fr. 09:00 - 17:00 Uhr

 

 

5. Bezahlung

 

In unserem Shop stehen Ihnen grundsätzlich die folgenden Zahlungsarten zur Verfügung:

 

 

Vorkasse

 

Bei Auswahl der Zahlungsart Vorkasse nennen wir Ihnen unsere Bankverbindung in separater E-Mail und liefern die Ware nach Zahlungseingang.

 

 

 

PayPal

 

Um den Rechnungsbetrag über den Zahlungsdienstleister PayPal (Europe) S.à r.l. et Cie, S.C.A, 22-24 Boulevard Royal, L-2449 Luxembourg („PayPal“) bezahlen zu können, müssen Sie bei PayPal registriert sein, sich mit Ihren Zugangsdaten legitimieren und die Zahlungsanweisung bestätigen. Die Zahlungstransaktion wird durch PayPal unmittelbar nach Abgabe der Bestellung durchgeführt. Weitere Hinweise erhalten Sie im Bestellvorgang.

 

 

 

6. Widerrufsrecht

 

Verbrauchern steht das gesetzliche Widerrufsrecht, wie in der Widerrufsbelehrung beschrieben, zu. Unternehmern wird kein freiwilliges Widerrufsrecht eingeräumt.

 

 

 

7. Eigentumsvorbehalt

 

Die Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung unser Eigentum.

 

Für Unternehmer gilt ergänzend: Wir behalten uns das Eigentum an der Ware bis zur vollständigen Begleichung aller Forderungen aus einer laufenden Geschäftsbeziehung vor. Sie dürfen die Vorbehaltsware im ordentlichen Geschäftsbetrieb weiterveräußern; sämtliche aus diesem Weiterverkauf entstehenden Forderungen treten Sie – unabhängig von einer Verbindung oder Vermischung der Vorbehaltsware mit einer neuen Sache - in Höhe des Rechnungsbetrages an uns im Voraus ab, und wir nehmen diese Abtretung an. Sie bleiben zur Einziehung der Forderungen ermächtigt, wir dürfen Forderungen jedoch auch selbst einziehen, soweit Sie Ihren Zahlungsverpflichtungen nicht nachkommen. Die uns zustehenden Sicherheiten werden wir auf Ihr Verlangen insoweit freigeben, als der realisierbare Wert der Sicherheiten den Wert der offenen Forderungen um mehr als 10 % übersteigt.

 

 

 

8. Transportschäden

 

Für Verbraucher gilt: Werden Waren mit offensichtlichen Transportschäden angeliefert, so reklamieren Sie solche Fehler bitte möglichst sofort beim Zusteller und nehmen Sie bitte unverzüglich Kontakt zu uns auf. Die Versäumung einer Reklamation oder Kontaktaufnahme hat für Ihre gesetzlichen Ansprüche und deren Durchsetzung, insbesondere Ihre Gewährleistungsrechte, keinerlei Konsequenzen. Sie helfen uns aber, unsere eigenen Ansprüche gegenüber dem Frachtführer bzw. der Transportversicherung geltend machen zu können.

 

 

 

9. Gewährleistung und Garantien

 

Geltung des gesetzlichen Mängelhaftungsrechts

 

Soweit nicht nachstehend ausdrücklich anders vereinbart, gilt das gesetzliche Mängelhaftungsrecht.

 

Die nachstehenden Einschränkungen und Fristverkürzungen gelten nicht für Ansprüche aufgrund von Schäden, die durch uns, unsere gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen verursacht wurden

 

 * bei Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit

 

 * bei vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Pflichtverletzung sowie Arglist

 

 * bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf (Kardinalpflichten)

 

 * im Rahmen eines Garantieversprechens, soweit vereinbart, oder

 

 * soweit der Anwendungsbereich des Produkthaftungsgesetzes eröffnet ist.

 

 

 

Beschränkungen gegenüber Verbrauchern

 

Beim Kauf gebrauchter Waren durch Verbraucher gilt: wenn der Mangel nach Ablauf eines Jahres ab Ablieferung der Ware auftritt, sind die Mängelansprüche ausgeschlossen. Mängel, die innerhalb eines Jahres ab Ablieferung der Ware auftreten, können im Rahmen der gesetzlichen Verjährungsfrist von zwei Jahren ab Ablieferung der Ware geltend gemacht werden.

 

 

 

Beschränkungen gegenüber Unternehmern

 

Gegenüber Unternehmern gelten als Vereinbarung über die Beschaffenheit der Ware nur unsere eigenen Angaben und die Produktbeschreibungen des Herstellers, die in den Vertrag einbezogen wurden; für öffentliche Äußerungen des Herstellers oder sonstige Werbeaussagen übernehmen wir keine Haftung. Für Unternehmer beträgt die Verjährungsfrist für Mängelansprüche bei neu hergestellten Sachen ein Jahr ab Gefahrübergang. Der Verkauf gebrauchter Waren erfolgt unter Ausschluss jeglicher Gewährleistung. Die gesetzlichen Verjährungsfristen für den Rückgriffsanspruch nach § 445a BGB bleiben unberührt.

 

 

 

Regelungen gegenüber Kaufleuten

 

Unter Kaufleuten gilt die in § 377 HGB geregelte Untersuchungs- und Rügepflicht. Unterlassen Sie die dort geregelte Anzeige, so gilt die Ware als genehmigt, es sei denn, dass es sich um einen Mangel handelt, der bei der Untersuchung nicht erkennbar war. Dies gilt nicht, falls wir einen Mangel arglistig verschwiegen haben.

 

 

 

Garantien und Kundendienst

 

Informationen zu gegebenenfalls geltenden zusätzlichen Garantien und deren genaue Bedingungen finden Sie jeweils beim Produkt und auf besonderen Informationsseiten im Online-Shop.

 

Kundendienst: Unser Kundendienst ist werktags von 09:00 - 17:00 Uhr für Sie telefonisch unter 0421 9898480 erreichbar. Oder schreiben Sie uns einfach eine Email an: info@zerresco.de

 

 

 

10. Haftung

 

Für Ansprüche aufgrund von Schäden, die durch uns, unsere gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen verursacht wurden, haften wir stets unbeschränkt

 

 * bei Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit,

 

 * bei vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Pflichtverletzung,

 

 * bei Garantieversprechen, soweit vereinbart, oder

 

 * soweit der Anwendungsbereich des Produkthaftungsgesetzes eröffnet ist.

 

Bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf, (Kardinalpflichten) durch leichte Fahrlässigkeit von uns, unseren gesetzlichen Vertretern oder Erfüllungsgehilfen ist die Haftung der Höhe nach auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren Schaden begrenzt, mit dessen Entstehung typischerweise gerechnet werden muss.

 

Im Übrigen sind Ansprüche auf Schadensersatz ausgeschlossen.

 

 

11. Verhaltenskodex

 

Folgenden Verhaltenskodizes haben wir uns unterworfen:

 

 * Trusted Shops (https://www.trustedshops.com/tsdocument/TS_QUALITY_CRITERIA_de.pdf [https://www.trustedshops.com/tsdocument/TS_QUALITY_CRITERIA_de.pdf])

 

 

12. Streitbeilegung

 

Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit, die Sie hier [https://ec.europa.eu/consumers/odr/] finden. Zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle sind wir nicht verpflichtet und nicht bereit.

 

 

13. Jugendschutz

 

Sofern Ihre Bestellung Waren umfasst, deren Verkauf Altersbeschränkungen unterliegt, stellen wir durch den Einsatz eines zuverlässigen Verfahrens unter Einbeziehung einer persönlichen Identitäts- und Altersprüfung sicher, dass der Besteller das erforderliche Mindestalter erreicht hat. Der Zusteller übergibt die Ware erst nach erfolgter Altersprüfung und nur an den Besteller persönlich. Eine Zustellung an Packstationen ist in diesem Fall nicht möglich.

 

 

14. Schlussbestimmungen

 

Sind Sie Unternehmer, dann gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

 

Sind Sie Kaufmann im Sinne des Handelsgesetzbuches, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus Vertragsverhältnissen zwischen uns und Ihnen unser Geschäftssitz.

 

AGB erstellt mit dem Trusted Shops Rechtstexter in Kooperation mit FÖHLISCH Rechtsanwälte.

Zuletzt angesehen